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   OLG Oldenburg, 17.03.2020 - 2 U 226/19   

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https://dejure.org/2020,45078
OLG Oldenburg, 17.03.2020 - 2 U 226/19 (https://dejure.org/2020,45078)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.03.2020 - 2 U 226/19 (https://dejure.org/2020,45078)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. März 2020 - 2 U 226/19 (https://dejure.org/2020,45078)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 241 Abs. 2 BGB; § ... 214 Abs. 1 BGB; In dem Rechtsstreit; AA GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer BB und CC, Ort1,; Klägerin und Berufungsklägerin,; Prozessbevollmächtigte:; (...),; Geschäftszeichen: (...); gegen; Stadt DD, vertreten durch den Bürgermeister EE, Ort2,; Beklagte und Berufungsbeklagte,; Prozessbevollmächtigte:; (...),; Geschäftszeichen: (...); hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht (...), den Richter am Oberlandesgericht (...) und den Richter am Oberlandesgericht (...) auf die mündliche Verhandlung vom 10.03.2020 für Recht erkannt
    Anspruch auf Vergütung oder Schadensersatz für erbrachte Straßenreinigungsarbeiten; Fehlendes Aufmaß von Kehrmetern durch einen Auftragnehmer; Verwirkung von Ansprüchen; Einrede der Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Vergütung oder Schadensersatz für erbrachte Straßenreinigungsarbeiten Fehlendes Aufmaß von Kehrmetern durch einen Auftragnehmer Verwirkung von Ansprüchen Einrede der Verjährung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abweichende Abrechnungspraxis akzeptiert: Ausschluss von Nachforderungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abweichende Abrechnungspraxis akzeptiert: Ausschluss von Nachforderungen! (IBR 2021, 133)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17

    Voraussetzungen der Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.03.2020 - 2 U 226/19
    Je länger der Inhaber des Rechts untätig bleibt, desto mehr wird der Gegner in seinem Vertrauen schutzwürdig, das Recht werde nicht mehr ausgeübt werden ( BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 393/16 ; Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17 ).
  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.03.2020 - 2 U 226/19
    Es müssen besondere Gesichtspunkte sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten hinzukommen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten unzumutbar anzusehen (vgl. BGH NJW 2006, 219 [BGH 19.10.2005 - XII ZR 224/03] ).
  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.03.2020 - 2 U 226/19
    Die Annahme einer kürzeren Dauer als der Regelverjährung für das Zeitmoment kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, weil dem Gläubiger die Regelverjährungsfrist grundsätzlich ungekürzt erhalten bleiben soll, um ihm die Möglichkeit zur Prüfung und Überlegung zu geben, ob er einen Anspruch rechtlich geltend macht (vgl. BGH NJW 2014, 1230 [BGH 23.01.2014 - VII ZR 177/13] ).
  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 393/16

    Verwirkung des Widerrufsrechts für einen Verbraucherdarlehensvertrag:

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.03.2020 - 2 U 226/19
    Je länger der Inhaber des Rechts untätig bleibt, desto mehr wird der Gegner in seinem Vertrauen schutzwürdig, das Recht werde nicht mehr ausgeübt werden ( BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 393/16 ; Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17 ).
  • BGH, 16.10.2018 - XI ZR 69/18

    Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.03.2020 - 2 U 226/19
    Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen ( BGH, Urteil vom 16. Oktober 2018 - XI ZR 69/18 ).
  • OLG Rostock, 07.11.2019 - 3 W 83/19

    Verwirkung: Kürzere Verwirkungsdauer als die Regelverjährung; Untätigbleiben des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.03.2020 - 2 U 226/19
    Der Berechtigte muss sich in einer Weise verhalten haben, aus der der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung entnehmen durfte, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen (vgl. OLG Rostock, Beschluss v. 07.11.2019 - 3 W 83/19 ).
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